Gerichtsurteil zum Dieselfahrverbot
Pressemitteilung vom 23.07.2024 (VCD-Bundesverband)
Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München bestätigt – Von Verbrenner-Lobbyverein „Mobil in Deutschland e.V.“ initiierte Klagen gescheitert
München:
In acht Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München wurde erneut die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in der bayerischen Landeshauptstadt bestätigt. Die vom aktuell durch einen Lobbyskandal bundesweit bekannt gewordenen Verein „Mobil in Deutschland e.V.“ initiierten Klagen gegen den Fortbestand des Dieselfahrverbots wurden damit abgewiesen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD waren aufgrund ihrer eigenen erfolgreichen Verfahren für die Durchsetzung der Sauberen Luft in München zu diesen Klageverfahren beigeladen. Das Verwaltungsgericht hat weder die Berufung noch die von den Klägern beantragte Sprungrevision zugelassen. Die Kosten der zu dem Verfahren beigeladenen DUH und VCD haben die Kläger zu tragen.
Die Pressemitteilung kann nachgelesen werden unter: