Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtsbruch durch Münchner Oberbürgermeister Reiter
Pressemitteilung vom 22.10.2024 der DUH
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtsbruch durch Münchner Oberbürgermeister Reiter: Gesundheit der Münchner Bürger weiter massiv gefährdet durch Ignoranz gegenüber Diesel-Fahrverboten
München:
Die Stadt München muss ihren Luftreinhalteplan umgehend ändern und Diesel-Fahrverbote verhängen.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Landeshauptstadt entschieden, wodurch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nun rechtskräftig ist. Damit wird bestätigt, dass die Stadt München mit der Einführung von Tempo 30 statt der gerichtlich angeordneten Diesel-Fahrverbote gegen geltendes Recht verstößt. Im April 2024 hatte der Münchner Stadtrat unter Führung von Oberbürgermeister Reiter beschlossen, Tempo 30 auf der Landshuter Allee einzuführen, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Diesel-Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge als notwendige Maßnahme zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte angeordnet hatte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD hatten zuvor gegen die Abschwächung des Luftreinhalteplans geklagt.
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